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OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Osterfeuers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 254
Von Osterfeuer ausgehende Hitze als hinreichende Warnung L - gaius.legal
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Osterfeuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Osterfeuer - Eine bereits vorchristliche Tradition - Genehmigung eines Osterfeuers
Papierfundstellen
- VersR 1999, 501
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97
Die Sicherheitserwartungen des Verkehrs sind herabgesetzt gegenüber Gefahren, die jedem vor Augen stehen müssen und vor denen man sich deshalb durch die zu verlangende eigene Vorsicht ohne weiteres selbst schützen kann (BGH, NJW 1985, 1076 = VersR 1985, 336 (337);… Steffen, in: RGRK, 12. Aufl., § 823 Rdnr. 144). - BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97
Auch unter solchen Umständen darf der Sicherungspflichtige, je offensichtlicher sich eine Gefahr aufdrängt, um so mehr darauf vertrauen, daß sich Menschen dieser Gefahr aufgrund ihres natürlichen Angstgefühls nicht bewußt aussetzen werden (vgl. BGH, NJW 1978, 1628 = VersR 1978, 762 (763)). - OLG Celle, 11.10.1995 - 9 U 210/94
Osterfeuer; Beaufsichtigung durch Ortsfeuerwehr; Ablöschen der Glut; Brandwache; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97
Ein Aufwand in diesem Sinn wäre angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, daß ein entsprechender Fall eintritt, nicht mehr zumutbar (vgl. OLG Celle, VersR 1997, 251 = r + s 1997, 157 (158)).
- OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 159/98 In dem inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren 9 U 94/97 OLG Köln entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, daß der Ehemann der Klägerin mit Schreiben vom 21.04.1997 eine wirksame Tilgungsbestimmung nicht treffen konnte und es bei der Verrechnung nach Maßgabe des Schreibens der Beklagten vom 22.04.1997 (Bl. 48 f. GA) verbleiben müsse (Bl. 159 ff. GA).